Wir bieten die Autogasanlagen von BRC, Prins, Lovato, Landi Renzo, Vialle, Zavoli, KME und AC Stag mit ECE R115 an.
Seit dem 01.07.2017 gilt die UN ECE R115. Nach Ende der Übergangsphase am 01.10.2017 entfallen die allseits bekannten Abgasgutachten für die Wiedererteilung der Betriebserlaubnis im Zuge des Einbaus einer Autogasanlage. Laut VdTÜV dürfen weder TÜV, Dekra, KÜS oder sonstige Prüfinstitutionen ab dem 01. Oktober 2017 noch Abgasgutachten für Flüssiggasanlagen ausstellen:

 „Nach Kenntnisstand des VdTÜV erfolgte durch die Technischen Dienste die Ausstellung von Einzelabgasbescheinigungen bis einschließlich 30. Juni 2017 noch nach dem alten Verfahren entsprechend R 67.01. Diese so eingeleiteten Verfahren können bis zum Ende des  III. Quartal 2017 abgearbeitet werden. Ab 1.7.2017 werden von den Technischen Diensten Zusagen für Umrüstungen von Autogasanlagen nur noch nach der UN ECE-R 115 entsprechend der Maßgaben des überarbeiteten VdTÜV-Merkblattes erteilt.“



 
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